Umsetzungsfrist EU-Entgelttransparenzrichtlinie: 7. Juni 2026 — Jetzt handeln, bevor Sanktionen drohen.
Aktuelle Rechtslage
April 2026

Stellenanzeigen: Gehaltsspannen werden Pflicht

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet Arbeitgeber, in Stellenanzeigen eine Gehaltsspanne anzugeben. Unternehmen, die das nicht tun, riskieren Sanktionen ab Juni 2026.

Arbeitnehmer

Verdienen Sie weniger als Ihre Kollegen?

Die neue EU-Richtlinie gibt Ihnen das Recht, Auskunft über Gehälter in Ihrer Vergleichsgruppe zu verlangen. Wir setzen dieses Recht für Sie durch.

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Arbeitgeber

Sind Ihre Vergütungsstrukturen compliant?

Ab Juni 2026 drohen empfindliche Sanktionen bei Verstößen gegen die Entgelttransparenzpflichten. Wir prüfen Ihre Strukturen und machen sie rechtssicher.

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Ihre Situation

Arbeitnehmer oder Arbeitgeber — wir beraten beide Seiten

Verdienen Sie weniger als Ihre Kollegen?

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie gibt Ihnen ab Juni 2026 das Recht, Auskunft über Vergleichsgehälter zu verlangen. Bei Lohndiskriminierung haben Sie Anspruch auf Entschädigung — rückwirkend für bis zu 3 Jahre. Wir setzen Ihr Recht durch.

Typische Fälle: Gehaltsunterschied bei gleicher Tätigkeit, Benachteiligung nach Elternzeit, niedrigeres Einstiegsgehalt, fehlende Gehaltsanpassung bei Teilzeit.

Ist Ihr Unternehmen compliant?

Ab Juni 2026 drohen empfindliche Sanktionen bei Verstößen gegen die Entgelttransparenzpflichten. Berichtspflichten, Auskunftsrecht, Gehaltsspannen in Stellenanzeigen — wir prüfen Ihre Strukturen und machen sie rechtssicher.

Typische Fälle: Fehlende Vergütungsrichtlinien, Gender Pay Gap über 5%, keine Antwort auf Auskunftsanfragen, Stellenanzeigen ohne Gehaltsspanne.
So funktioniert es

Von der ersten Anfrage bis zum Ergebnis — in vier Schritten

Wir machen Entgelttransparenz unkompliziert. Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen.

1

Kostenlose Ersteinschätzung

Schildern Sie Ihre Situation — als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

2

Rechtslage & Ansprüche prüfen

Wir analysieren Ihre Vergütungssituation, prüfen Auskunftsansprüche und bewerten Ihre Chancen auf Entschädigung oder Compliance-Konformität.

3

Auskunft, Klage oder Audit

Auskunftsantrag stellen, Equal-Pay-Klage einreichen oder Compliance-Audit durchführen — wir übernehmen die komplette Umsetzung für Sie.

4

Ergebnis: Gehaltsanpassung oder Compliance

Gehaltsanpassung, Entschädigung, rechtssicheres Vergütungssystem — wir setzen das beste Ergebnis für Sie durch.

Mandantenstimmen

Was unsere Mandanten sagen

Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertrauen uns bei Entgelttransparenz, Equal Pay und Compliance.

Ich habe nach 8 Jahren im Unternehmen erfahren, dass ein männlicher Kollege in gleicher Position 15% mehr verdient. Herr Bektas hat sofort ein Auskunftsverlangen gestellt und innerhalb von 4 Monaten eine Gehaltsanpassung plus 18.000 € Nachzahlung für mich durchgesetzt.

Julia S.
Projektleiterin, IT-Dienstleister
Stuttgart

Als HR-Leiterin wusste ich, dass unser Vergütungssystem Lücken hat. Herr Bektas hat ein umfassendes Compliance-Audit durchgeführt und unser gesamtes System EU-richtlinienkonform gemacht — bevor Auskunftsanfragen kamen. Das hat uns vor erheblichen Risiken bewahrt.

Christine M.
HR-Direktorin, Mittelständisches Unternehmen
München

Nach meiner Rückkehr aus der Elternzeit war mein Gehalt deutlich unter dem meiner Kollegen. Herr Bektas hat mit dem Arbeitgeber verhandelt — am Ende bekam ich eine Gehaltsanpassung und 12.000 € Entschädigung. Ohne ihn hätte ich das nie gewagt.

Katrin W.
Teamleiterin Finanzen, Versicherung
Frankfurt
68
Bewertungen auf anwalt.de
4.9 ★
Mandantenbewertung
20+
Jahre Erfahrung
48h
Ersteinschätzung
Ihr Anwalt
Fatih Bektas — Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fatih Bektas

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
APOS Legal · Heidelberg & Berlin
★★★★★
4.9 Bewertung · 68 Bewertungen auf anwalt.de

Fatih Bektas hat über 20 Jahre Erfahrung vor deutschen Arbeitsgerichten — und 10 Jahre als CEO und Vorstandsmitglied in der FinTech-Branche. Diese doppelte Perspektive bedeutet: Er kennt nicht nur das Recht, sondern versteht Vergütungsstrukturen von innen. Er berät Arbeitnehmer bei Equal-Pay-Ansprüchen und Arbeitgeber bei Entgelttransparenz-Compliance.

Seit 2011 Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator. Er löst Konflikte auf dem schnellsten Weg — ob Klage, Verhandlung oder Mediation.

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Zertifizierter Mediator
  • 20+ Jahre Erfahrung
  • Ehem. FinTech-CEO & Vorstand
  • Deutscher Anwaltverein
  • BVAU-Gründungsmitglied
„Loyalität ist keine Einbahnstraße. Wenn ich sie von Ihnen erwarte, bekommen Sie sie auch von mir.“
Unser Team

Erfahrene Fachanwälte an Ihrer Seite

Unser Team berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Entgelttransparenz, Equal Pay und Compliance — mit über 20 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht.

Fatih Bektas

Fatih Bektas

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht

Georg Willem Büchler

Georg Willem Büchler

Rechtsanwalt & Fachanwalt

Dr. Martin Duncker

Dr. Martin Duncker

Rechtsanwalt & Fachanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht68 Bewertungen auf anwalt.deEx-CEO / CFO / COO ErfahrungAPOS Legal HeidelbergErsteinschätzung kostenlos
FAQ

Häufige Fragen zu Entgelttransparenz & Equal Pay

Der unbereinigte Gender Pay Gap in Deutschland beträgt 16% (Statistisches Bundesamt, Dezember 2025). Das bedeutet: Frauen verdienen im Durchschnitt 16% weniger als Männer pro Stunde. Der bereinigte Pay Gap — also bei gleicher Qualifikation, Branche und Position — liegt bei ca. 6%. Beides ist durch die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 ab Juni 2026 adressiert.
Ja. Ab dem 7. Juni 2026 haben alle Beschäftigten in Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern das Recht, Auskunft über die durchschnittliche Vergütung von Beschäftigten in vergleichbaren Positionen zu verlangen — aufgeschlüsselt nach Geschlecht (Art. 7 EU-Richtlinie 2023/970). Der Arbeitgeber muss innerhalb von 2 Monaten antworten.
Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen individuelle Auskunftsanfragen beantworten. Ab 250 Mitarbeitern gilt zusätzlich eine jährliche Berichtspflicht über den geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied (ab 2027). Bei einem Gap über 5% ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat verpflichtend. Stellenanzeigen müssen künftig eine Gehaltsspanne enthalten.
Ja. Die EU-Richtlinie sieht eine Beweislastumkehr vor: Wenn ein Gehaltsunterschied festgestellt wird, muss der Arbeitgeber beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt (Art. 18). Das BAG hat mit Urteil Az. 8 AZR 300/24 vom 23.10.2025 bestätigt, dass ein Paarvergleich ausreicht. Ansprüche bestehen rückwirkend für bis zu 3 Jahre.
Die Ersteinschätzung Ihres Falls ist kostenlos — sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Wir prüfen Ihre Situation und empfehlen konkrete nächste Schritte. Bei einer Beauftragung richten sich die Kosten nach dem RVG. Viele Arbeitnehmer haben eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten übernimmt.
Nach Branche

Entgelttransparenz in Ihrer Branche

Der Gender Pay Gap unterscheidet sich stark nach Branche. Finden Sie branchenspezifische Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten.

Alle Branchen anzeigen →
Kontakt

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Füllen Sie das Formular aus — wir prüfen Ihren Fall zu Entgelttransparenz, Equal Pay oder Compliance. Kostenlos und in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Was passiert danach?

Nach Ihrer Anfrage prüfen wir die Details und melden uns mit einer Ersteinschätzung — welche Rechte Sie haben, welche Pflichten gelten und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Antwortzeit: Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen. Falls Sie laufende Fristen haben, erwähnen Sie dies — wir priorisieren dringende Angelegenheiten.

Nennen Sie uns ggf. Fristen oder anstehende Termine (z.B. Berichtsfrist, laufende Verfahren).

Mit dem Absenden stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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Schildern Sie uns Ihre Situation — wir prüfen kostenlos Ihre Rechte und Pflichten nach der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. In der Regel innerhalb von 48 Stunden.

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Die Umsetzungsfrist der EU-Entgelttransparenzrichtlinie endet am 7. Juni 2026. Kontaktieren Sie uns jetzt — wir beraten Sie, bevor Fristen ablaufen und Sanktionen greifen.